AGB

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Leistungsbedingungen gelten für alle mit LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography geschlossenen Verträge, insbesondere für solche Verträge, Workshops, Shooting-Events und Fotoshootings zum Gegenstand haben. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt und zwar auch dann nicht, wenn LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht oder ihre Leistungen an den Kunden in Kenntnis der anderweitigen Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Diese Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.
(2) Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Auch wenn bei Bestehen laufender Geschäftsverbindungen beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die ALB der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography in ihrer bei Beauftragung durch den Kunden unter https://latenighttales.de/alb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Dem Kunden wird auf Anforderung die jeweils aktuelle Fassung der ALB auch in gedruckter Form kostenfrei zugesandt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Informationen zu den Bestellschritten
(1) Alle von der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography auf ihren Internetseiten angebotenen Waren und Dienstleistungen stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Kunde unterbreitet durch seine Bestellung/Buchung ein Angebot. An dieses hält er sich zwei Wochen gebunden. Er erhält, außer in den Fällen der sofortigen Bezahlung mittels Paypal, zunächst eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung per Email an die von ihm angegebene Emailadresse. Mit dieser Eingangsbestätigungsemail erfolgt in der Regel noch keine Annahme seines Angebotes. Eine solche Annahme erfolgt stets erst durch die Freischaltung zum Download des Fotoproduktes oder durch eine per Email erklärte separate Annahmeerklärung/Anmeldung oder durch beiderseits unterzeichneten Vertrag.
(2) Bei Leistungen, insbesondere Shootingevents, bei denen angegeben ist, dass ihr Zustandekommen eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, gilt folgendes: Der Vertragsschluss erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei begrenzten Teilnehmerplätzen trifft die LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography die Auswahl unter einer Mehrzahl von Anmeldungen nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen, sofern nicht besondere Gründe, wie z. B. fehlende Bonität, gegen einen Vertragsschluss sprechen.
Die ALB kann er auch jederzeit unter www.latenighttales.de/agb einsehen und ausdrucken.
Für den Vertragsschluss steht dem Kunden die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 3 Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Leistungsort
(1) Vertragspartner ist LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, hello[at]latenighttales.de
(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Annahmeerklärung der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography , sonst die Leistungsbeschreibung auf der Website der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Produktbeschreibungen und Darstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography
(4) Wird die Fotografin von einem Polestudio gebucht, sind Pole, Hoop und bei Bedarf eine Visagistin etc. vom Studio zu stellen. Das Studio ist verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Aufbau.
(5) Bei einer externen Buchung (beispielsweise über ein Poledance- oder Tanzstudio) ist automatisch immer das jeweilige Studio, der jeweilige Kooperationspartner als Veranstalter zu nennen und hat sich infolgedessen um die jeweilige Location, sowie die damit verbundene Organisation (Verträge, evtl.Visa, Haftung, entsprechende Genehmigungen etc. zu kümmern).

§ 4 Dienstleistungen
(1) Sofern Shooting-Events, Fotoshootings, u.ä. vereinbart sind, ist jeweils eine Dienstleistung, keine Werkleistung geschuldet.
(2) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography ist der Einsatz dritter Personen als Erfüllungsgehilfen gestattet.
(3) Werden die in Abs. 1 benannten Leistungen vereinbart, so kommen die Teilnehmer selbst für die Kosten von Übernachtung, Transport und Verpflegung auf, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography vereinbart.
(4) Videoaufnahmen jeglicher Art sind nicht gestattet, es sei denn, es wird mit LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotoaufnahmen mit Ausnahme solcher Fotoaufnahmen, die als Making-Off die in Abs. 1 benannten Veranstaltungen dokumentieren. Eine Verwertung von Video- oder Fotoaufnahmen, d.h. ein von ihnen Gebrauch machen, z.B. durch das Einstellen in das Internet, ist stets nur mit Zustimmung der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography gestattet. Hier müssen der Namen des Events, sowie die Veranstalter eiwandfrei und nachvollziehbar angegeben werden. Auch Making-ofs düfen in keinster Weise durch Dritte bearbeitet oder kommerziell genutzt werden. Für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen als Christina Bulka ist der Bildverwerter selbst und allein verantwortlich.
Alle Rechte am während des Shootingevents am Set entstandenen Bilder unterliegen LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography.
(5) Leistungsort für die in Abs. 1 benannten Leistungen ist der Ort, an dem die Leistung vereinbarungsgemäß zu erbringen ist. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, ist der Sitz von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography Leistungsort.
(6) Bei Shootings in einem Pole- und/oder Aerialstudio steht es dem Studio frei, selbstständig eine Visagistin für Ihr Shooting zu organisieren. Durch LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography wird, sofern nicht bei einem Special im Vorfeld entsprechend kommuniziert, keinerlei Visagistin gestellt oder vermittelt.
(7) Aus organisatorischen Gründen wird die Möglichkeit der Anmeldung zu einem Shooting spätestens 1 Woche vor dem Shootingtermin zur Anmeldung geschlossen. Plätze und Eventtickets sind dann nicht weiter buchbar. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird auch entschieden, ob ein Event aufgrund der Teilnehmerzahl durchgeführt wird, oder nicht.
(8) Eine Barauszahlung eines erworbenen Gutscheins ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gutschein hat eine Gültigkeit für 2 Jahren ab Kaufdatum. Eine Verlängerung erworbener Gutscheine (z.B. zum aufgrund von Schwangerschaft etc.) ist ausgeschlossen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Alle Zahlungen erfolgen über das Bezahlsystem Paypal oder auf Rechnung. LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
(3) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. Bei Wahl der Zahlungsart Rechnung nennt die LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography dem Kunden die Bankverbindung in der Eingangsbestätigungsmail oder der Email der Annahmeerklärung. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so erfolgt die Freischaltung erst nach Eingang der Zahlung.
(4) Die durch Rückbuchungen entstehenden Rückbuchungsgebühren der Kreditinstitute, die auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Mittels Paypal getätigte Überweisungen können ausschließlich an Paypal rücküberwiesen werden.
(5) Eine Rückerstattung in Bargeld ist grundsätzlich, auch nach dem Shooting niemals möglich.

§ 6 Absage der Teilnahme durch den Kunden
(1) Die Absagefrist für Fotoshootings (Einzelshootings) im Fotostudio von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography liegt bei 6 Wochen im Voraus. Spätere Absagen können nicht Berücksichtig werden. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch in voller Höhe fällig.
(2) Dem Kunden steht es jedoch frei mit LATE NIGHT TALES Christina Bulka Photography einen Ersatztermin zu vereinbaren
(3) Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ferner ist er berechtigt, LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorzuschlagen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Absage ist Zugang einer schriftlichen Erklärung bei LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography.
(5) Bei Shootingevents (Studio/On Location) ist eine Stornierung aufgrund des hohen Aufwandes nicht möglich. Hier ist es dem Teilnehmer allerdings möglich bis 21 Tage vor dem Shooting, sich selbstständig um einen Ersatz zu kümmern. Die Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.
(6) Stornierungen und Umschreibungen müssen per Email erfolgen (Im Falle eines Ersatzes). Ein eigenhändig es Weiterverkaufen von Shootingplätzen ist untersagt.
(7) Sowie ein Ersatztermin genannt wurde, gilt dieser als angenommen, sollte innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch erfolgen.
(8) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage/Stornierung bleibt der Honoraranspruch in voller Höhe bestehen.

§ 7 Absage von Leistungen durch LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography.
(1) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen (insbesondere Shooting-Events oder Fotoshootings) aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Unwirtschaftlichkeit des Angebots aufgrund sich abzeichnender zu geringer Nachfrage. Krankheit der Fotografin, die Absage der der Location durch den Vermieter, höhere Gewalt oder aber die Einstellung der Kooperation eines Drittanbieters mit der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography sein.
(2) Im Falle der Absage durch LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography behalten bereits gekaufte Tickets oder Shootings ihre Gültigkeit und können zu einem anderen Termin, einer anderen Location, sowie zu einem individuell vereinbarten Fototermin, beispielsweise im Fotostudio von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, nachgeholt werden (Dies gilt auch im Fall einer Absage der Kooperation eines Drittanbieters, mit der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography zusammenarbeitet). Hierunter fällt nicht das Verschieben eines Shootingtermins durch LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, sofern ein Ersatztermin von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography gestellt oder in Aussicht gestellt wird. Im Falle einer Absage oder Verschiebung eines Shootingevents haftet LATE NIGHT TALES Photography nicht für Reise-, oder sonstige anfallenden Kosten jeglicher Art, gegenüber dem Kunden. Diese liegen alleine in der Organisation und Verantwortung des Kunden.

§ 8 Ablauf von Shootings
(1) Der konkrete Ablauf eines Shootings obliegt der Wahl der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography.
(2) Die Fotoaufnahmen werden dem Kunden nach Beendigung des Shootings zur Ansicht gezeigt oder auch zur Ansicht elektronisch zugesandt. Es handelt sich lediglich um Exemplare zur Auswahl, nicht um die fertiggestellten Fotografien für den Kunden. Die sodann durch den Kunden ausgewählten Fotoaufnahmen werden ihm erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts zur Verfügung gestellt.
(3) Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Monate (maximal 6 Monate) ab Bildauswahl und Zahlungseingang, sowie der finaler Klärung und Abstimmung von Bearbeitungswünschen durch den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt sind mindestens ca. 2-3 Monate (maximal 6 Monate) für die Bildbearbeitung einzuplanen, unabhängig davon, wann das Shooting stattgefunden hat. Im Zweifelsfall rechnet sich also die Bildbearbeitungszeit ab finaler Klärung mit dem Kunden/durch den Kunden, zum Beispiel via Kommentarfunktion auf Picdrop. Bei sehr aufwändigen Bearbeitungswünschen durch den Kunden verlängert sich die Bildbearbeitungszeit entsprechend des Aufwandes.
(4) Die Bildauswahl erfolgt ausschließlich über PicDrop – im Zweifelsfall zählt immer die finale Auswahl in Picdrop bzw. die finale Äußerung von Bearbeitungswünschen durch den Kunden, unabhängig davon wann das Shooting stattgefunden hat.
(5) Die Bildbearbeitung liegt allein im Ermessen der Fotografin. LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography verändert keinerlei Körperformen oder Körperteile (z. B. Brust, Bauch, Lippen, Beine etc.) sowie Hautfarben jeglicher Art (Achtung dazu zählen auch Bräune -LATE NIGHT TALES – Christina Photography bräunt nicht nach oder hellt den Kunden auf- Achtung- dazu zählt auch z.B. Sonnenbrand!). LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography verlängert/verkürzt keine Haare oder zeichnet nachträglich Muskeln auf.
LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photographyn legt aber Wert, auf eine umfassende, authentische Hautretusche!
Mit einem authentischen Bildbearbeitungsstil sollte sich der Kunde unbedingt identifizieren können!

§ 9 Haftung / Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von LATE NIGHT TALES -Christina Bulka Photography bestätigt worden sind. LATE NIGHT TALES -Christina Bulka Photography haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die LATE NIGHT TALES -Christina Bulka Photography nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Bei Buchung für ein Shooting z. B. in einem Polestudio sind die Poles, Silktücher, Hoop etc. von dem jeweiligen Studio zur Verfügung zu stellen. Für den ordnungsgemäße Aufbau ist das Studio verantwortlich. Für Schäden die z. B. durch unsachgemäße Anbringung der Pole , Hoop etc. resultieren, ist LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography nicht haftbar zu machen.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei LATE NIGHT TALES -Christina Bulka Photography eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 10 Bearbeitung fotografische Erzeugnisse
(1) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography behält sich vor, Fotos zur Bearbeitung an Dritte weiterzugeben.
(2) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, sowie von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography beauftragte Dritte, sind berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen.
(3) Eine Bearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet. Rohdaten werden in keinster Form herausgegeben.
(4) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Nicht im Leistungsspektrum enthalten sind Dienstleistungen wie ColorKey sowie das Austauschen von Hintergründen und Hintergrundfarben von fotografischen Erzeugnissen.
LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography verändert keinerlei Körperformen oder Körperteile (z. B. Brust, Bauch, Lippen, Beine etc.) sowie Hautfarben jeglicher Art (Achtung dazu zählen auch Bräune -LATE NIGHT TALES – Christina Photography bräunt nicht nach oder hellt den Kunden auf- Achtung- dazu zählt auch z.B. Sonnenbrand!). LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography verlängert/verkürzt keine Haare oder zeichnet nachträglich Muskeln auf.
LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photographyn legt aber Wert, auf eine umfassende, authentische Hautretusche!
Mit einem authentischen Bildbearbeitungsstil sollte sich der Kunde unbedingt identifizieren können!
(6) Korrekturzüge liegen im Ermessen der Fotografin. Nach Korrektur werden diese in die Kundengallerie geladen. Dies bedarf keiner weiteren Kommunikation.
(7) Gripmittelrückstände an den Geräten werden von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography grundsätzlich nicht bearbeitet, Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
(8) Es werden nach der Auswahl keinerlei Rohdaten gespeichert.
(9) Final bearbeitete Bilder werden nach einem Zeitraum von 15 Monaten wieder gelöscht.

§ 11 Urheberrechte
An allen im Zusammenhang mit den Leistungen der LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography überlassenen Dokumenten, Materialien, Unterlagen etc., wie z.B. Skripten, Videomaterial, Fotografien etc. bestehen in der Regel Urheber- und Leistungsschutzrechte. Diese Materialien, Dokumente und Unterlagen etc. dürfen insofern nicht ohne die Zustimmung oder die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte weitergegeben, vervielfältigt, im Internet zugänglichgemacht werden o.ä. Urheberrechtsverletzungen werden konsequent verfolgt.

(1) Das Urheberecht der Fotografien steht basierend auf dem Urheberechtgesetz LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography zu.
(2) Die von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography hergestellten Fotografien stehen grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden zur Verfügung.
(3) Bei Übertragung des Nutzungsrechts von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography an den Kunden wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe der Rechte an Dritte bedarf einer separaten Genehmigung.
(4) Bei der Verwendung der Fotografien ist LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, als Urheber der Fotografie zu nennen.
(5) Die Negative/Datenträger verbleiben bei LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography. Eine Herausgabe der Datenträger an den Kunden obliegt der Entscheidung von LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography und bedarf einer gesonderten Genehmigung.
(6) Der Kunde erhält die bestellten Fotografien als bearbeitetes Erzeugnis. Ein Anrecht auf die Rohdateien besteht nicht.
(7) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography darf die entstandenen Fotoerzeugnisse zu Werbezwecken auf den eigenen Internetpräsenzen (z.B. Website, Blog, Social Media) verwenden. Der Kunde kann diesem Recht widersprechen und gesondert im Vertrag die Verwendung einzelner Bilder ausschließen.
(8) LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography ist berechtigt Behind the scenes Bilder/Videos für Werbezwecke auf den eigenen Internetpräsenzen zu verwenden.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
Das einem Verbraucher gesetzlich zustehende Widerspruchsrecht gilt nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Verträge über die Buchung von Fototerminen bei LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography, da die Leistungserbringung durch LATE NIGHT TALES – Christina Bulka Photography einen spezifischen Termin voraussetzt. Es besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutige auf die persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie zum Beispiel Fotobücher, Leinwände, Kalender, Einzelfotos.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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